Staatsrechtler halten von Ampel geplante Klima-Rücklage für verfassungswidrig
Die von den Ampel-Parteien geplante milliardenschwere Rücklage für Klima-Investitionen ist nach Einschätzung von Staatsrechtlern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Die Zurverfügungstellung für Klimaschutzmaßnahmen ist klar verfassungswidrig“, sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität des Saarlandes, Christoph Gröpl, dem Düsseldorfer „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Würzburg, sagte: „Das ist rechtlich nicht haltbar und ein klarer Etikettenschwindel.“
Die Ampel will die Schuldenbremse, die aktuell wegen der Corona-Krise ausgesetzt ist, ab 2023 wieder greifen lassen. Sie benötigt dann Maßnahmen, um zusätzlichen finanziellen Spielraum zu erlangen. Der Koalitionsvertrag sieht die Möglichkeit vor, während der Aussetzung den Energie- und Klimafonds (EKF) zu füllen, um daraus in den Folgejahren Klima-Investitionen zu finanzieren. Dem „Handelsblatt“ zufolge könnten mindestens 60 Milliarden Euro von aktuell ungenutzten Kreditermächtigungen aus der Corona-Krise hineinfließen.
Allerdings erlaubt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse die Aussetzung ausschließlich für Schulden zur akuten Krisenbekämpfung. „Zukunftsgerichtete Klima-Investitionen haben meines Erachtens nicht mehr direkt etwas mit der Pandemie zu tun“, sagte Hanno Kube, Professor an der Universität Heidelberg der Zeitung. „Die Schuldenbremse ist wegen der Corona-Krise ausgesetzt und hat dem Bund deshalb ermöglicht, deutlich mehr Schulden zu machen.“ Deshalb bestünden überhaupt erst die ungenutzten Kreditermächtigungen.
Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, der den Plan ursprünglich als erster vorgeschlagen hatte, distanzierte sich dem Bericht zufolge inzwischen davon. „Vor allem habe ich verschiedene Verfassungsrechtler gefragt, die hatten schon Zweifel“, sagte Fuest dem „Handelsblatt“. (afp/oz)
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